Von Abgabepflicht und Abgabefrist – die Uhr läuft

Warum Kurzarbeitergeld zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichten kann

Kurzarbeitergeld und Steuererklärungen – was ist da los?

Danke Corona, du hast uns wirklich einen Strich durch die Rechnung gemacht! Die Pandemie hatte uns alle fest im Griff und viele von uns haben dabei nicht nur gesundheitlich gelitten. Wenn du in Kurzarbeit warst oder deinen Job sogar ganz verloren hast, dann weißt du, wovon ich rede. Aber was zum Teufel bedeuten eigentlich Begriffe wie Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld? Was ist der Unterschied zwischen den beiden und was für Pflichten kommen damit auf dich zu? Alle Antworten dazu und warum es eine gute Idee ist, jetzt noch schnell einen Steuerberater aufzusuchen, erfährst du in diesem Blogpost!

Steuerklärung 2021: Frist bis zum 31. Oktober 2022

Ja, du hast richtig gelesen – die Deadline für die Einreichung deiner Steuererklärung ist schon in zwei Wochen!

Aber keine Sorge, wenn du einen Steuerberater hast, gibt es eine abweichende Frist – mit der Hilfe von Ausübenden von steuerberatenden Berufen hast du bis zum 31. August 2023 Zeit, deine Steuererklärung einzureichen. Kein Grund, dich in letzter Minute mit dem Thema zu befassen und das Risiko von Verspätungszuschlägen einzugehen.

Warum also nicht die Arbeit an uns delegieren und dich zurücklehnen? Melde dich einfach bei uns für ein erstes Beratungsgespräch – wir helfen dir gerne weiter!

Lohnersatzleistungen – wann bin ich zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet?

Sogenannte Einkommensersatzleistungen – auch Lohnersatzleistungen genannt – verpflichten immer dann zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn sie im Kalenderjahr eine Höhe von insgesamt € 410,00 überschreiten.

Diese Leistungen sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt, da sie den Steuersatz des übrigen Einkommens erhöhen können.

Zu den Ersatzleistungen zählen u. a.:

  • Kurzarbeitergeld
  • Arbeitslosengeld I
  • Krankengeld
  • Elterngeld
  • Mutterschaftsgeld

Andere Gründe für die Abgabepflicht der Steuererklärung

Es gibt viele Gründe, warum man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein kann. Vereinfacht ausgedrückt, ist man es eigentlich immer. Es sei denn, man hat die Steuerklasse I, bzw. IV bei Ehegatten, und erzielt ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit – also einem Angestelltenverhältnis. Nebeneinkünfte sind, so wie die Lohnersatzleistungen, dann nicht verpflichtend, wenn sie die Freigrenze von € 410,00 im Kalenderjahr nicht überschreiten.

Durch den Steuerberater gut beraten

Nicht nur die Verlängerungen der Fristen sprechen dafür, uns als Steuerberater mit der Bearbeitung eurer Steuern zu beauftragen. Als absolute Profis wissen wir haargenau, welche Belege von Belang sind und wie wir das steuerlich bestmögliche Ergebnis für dich erzielen können.

Zudem sind wir mittlerweile komplett digital unterwegs – nur unseren Kaffee müssen wir noch analog trinken. So kannst du uns jederzeit und von überall aus erreichen. Mehr dazu erfährst du auch in unserem letzten Blog-Post „Die digitale Kanzlei“.