Was ist der Unterschied zwischen einer A-Conto-Zahlung und einer Abschlagszahlung?
Klären wir zunächst die Begrifflichkeiten.
Ganz einfach gesagt: A-Conto-Zahlungen sind Vorschüsse, die man an den Lieferanten oder Dienstleister bezahlt, bevor die Leistung überhaupt erbracht wurde. Das heißt, man zahlt im Voraus für zukünftige Leistungen. Im Gegensatz dazu sind Abschlagszahlungen Teilzahlungen, die man während der Erbringung einer Leistung leistet.
Ein kleiner Haken bei A-Conto-Zahlungen ist, dass man normalerweise die Leistung bereits erhalten haben muss, um den Vorsteuerabzug geltend machen zu können. Bei A-Conto-Zahlungen kann man die Vorsteuer schon geltend machen, wenn man bezahlt hat. Das ist ein Sonderfall.
Und noch ein Tipp für Lieferanten und Dienstleister: Wenn ihr die Umsatzsteuer bei der Soll-Versteuerung abführt, müsst ihr die Steuer an das Finanzamt abführen, egal ob die Rechnung bezahlt ist oder nicht. Bei der Ist-Versteuerung wird die Umsatzsteuer erst abgeführt, wenn das Geld eingegangen ist.
Und wenn der Kunde eine Schlussrechnung bekommt, wird die A-Conto-Zahlung von der Schlussrechnungssumme abgezogen und die Umsatzsteuer wird offen ausgewiesen.
Soll-Versteuerung
Bei der Soll-Versteuerung wird die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, egal ob die Rechnung bezahlt ist, oder nicht.
Ist-Versteuerung
Bei der Ist-Versteuerung wird die Umsatzsteuer erst dann abgeführt, wenn das Geld eingegangen ist.
Erhält der Kunde oder Mandant eine Schlussrechnung, dann wird die A-Conto-Zahlung brutto bei der Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht und die darin enthaltene Umsatzsteuer offen ausgewiesen.
Was ist eine Abschlagszahlung?
Abschlagszahlungen hingegen sind in Handwerksunternehmen üblich, z.B. beim Hausbau. Der Handwerker stellt für das bisherige Gewerk und Baufortschritt eine Zahlung in Rechnung. Wenn das Bauunternehmen z.B. ein Fundament errichtet hat, ist die erste Abschlagszahlung fällig.
Bei der Schlussrechnung werden die bezahlten Abschlagszahlungen abgezogen. Die Umsatzsteuer ist bei der Soll-Versteuerung fällig, bei Ist-Versteuerung erst bei Zahlungseingang. Beim Bau eines Geschäftshauses ist der Vorsteuerabzug ein Sonderfall, den du mit deinem Steuerberater besprechen solltest.
Wenn du hierzu Fragen hast, nimm gerne Kontakt zu uns auf.
Wenn du uns einfach mal kennenlernen möchtest, nutze am besten unser unverbindliches Erstgespräch.