Baumann

Wenn du deinen Steuerbescheid in den Händen hältst und merkst, dass er offensichtlich falsch ist, brauchst du keine Panik zu bekommen. Du hast die Möglichkeit Einspruch zu erheben, um den Bescheid nach deinen Vorstellungen zu ändern. Du hast dafür grundsätzlich einen Monat Zeit, aber auch danach sind noch Änderungen möglich.

Allerdings ist das ein komplexer Vorgang, bei dem es hilfreich sein kann, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen. Wenn es um Grundlagenbescheid und Folgebescheid geht, wird es noch komplizierter. Ein Beispiel: Wenn du an einer GbR beteiligt bist und der Gewinnanteil im Einkommenssteuerbescheid falsch berücksichtigt wurde, musst du Einspruch gegen den Gewinnfeststellungsbescheid einlegen.

Wenn du dazu weitere Fragen hast, kannst du dich natürlich gerne an uns wenden.

Durch gute Beratung Fallstricke vermeiden

Grundsätzlich ist es schwierig, Einspruch gegen einen falschen Steuerbescheid im Alleingang einzulegen. Gerade im unternehmerischen Kontext kann es sich hier schnell um hohe Summen handeln. Dein Steuerberater kennt die Fallstricke und weiß um die Vorgänge und Handlungsspielräume Bescheid. Auch wenn das zunächst eine Investition von dir fordert – diese Investition ist in fast allen Fällen gut angelegtes Geld.

 

Falscher Steuerbescheid zu deinen Gunsten: Das musst du jetzt tun

Stell dir vor, du bist Geschäftsführer einer GmbH und bekommst einen Steuerbescheid, der dir zu deinen Gunsten mehr Steuerrückzahlung zuspricht als erwartet. Das Finanzamt hat deine Werbungskosten falsch berechnet und deine Abwesenheitstage verdoppelt, was dazu geführt hat, dass du mehr Geld zurückbekommst.

Ist es deine Pflicht, das Finanzamt auf diesen Fehler hinzuweisen? Nein, es ist nicht deine Aufgabe, die Fehler des Finanzamtes zu korrigieren! Aber es ist immer eine gute Idee, das Geld trotzdem auf die Seite zu legen, falls das Finanzamt den Bescheid in Zukunft ändern möchte. Wenn es um große Summen geht, solltest du auf jeden Fall mit deinem Steuerberater darüber sprechen.

Einspruchsfrist verlängern?

Du kannst die Einspruchsfrist unter Umständen länger als einen Monat verlängern, wenn dein Steuerbescheid den Satz “Dieser Bescheid ist unter Vorbehalt der Nachprüfung, lt. §164 AO” enthält. Dann kannst du auch außerhalb der Frist Änderungen zu deinem Gunsten oder Ungunsten vornehmen lassen.

Das Finanzamt behält sich vor, im Nachhinein den Sachverhalt nochmal genauer anzusehen, besonders wenn die Veranlagung schnell gemacht wurde.

Aber denk daran, dass der Steuerbescheid in der Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen abgeändert werden kann, nachdem er dir zugegangen ist.

Wenn du Fragen dazu hast oder uns kennenlernen möchtest, kannst du gerne Kontakt mit uns aufnehmen und unser unverbindliches Erstgespräch nutzen.