Profitiere vom deutschen Steuerrecht!
Bist du oft beruflich unterwegs und hast keine Lust, jeden Beleg für einen Snack oder Kaffee aufzubewahren? Kein Problem, denn das deutsche Steuerrecht bietet dir eine einfache Möglichkeit, deine Auswärtsverpflegung ohne Belege abzusetzen.
Wenn du mehr als acht Stunden am Tag unterwegs bist, kannst du pro Tag pauschal 12 € absetzen – du musst nur deine Zeiten notieren. Wenn du sogar mehr als 24 Stunden beim Kunden bist (z.B. für eine Schulung), stehen dir pro Kalendertag 24 € Verpflegungspauschale zu. Achte jedoch darauf, dass die Beträge sich mindern, wenn du vom Kunden eingeladen wirst oder dein Arbeitgeber bereits Verpflegung stellt.
Wenn du unsicher bist, wie viel du angeben darfst, sprich mit deinem Steuerberater oder kontaktiere uns. Nutze das deutsche Steuerrecht, um deine Kosten optimal abzusetzen und hohe Steuerbelastungen zu vermeiden.
Übrigens, Austausch und Beratung in Sachen Steuern sind bei uns ganz einfach und digital möglich.
Wenn du hierzu Fragen hast, nimm gerne Kontakt zu uns auf.
Für ein ungezwungenes erstes Kennenlernen gibt es außerdem unser unverbindliches Erstgespräch.