Der Mindestlohn ist auf 12 Euro gestiegen, und damit auch die Verdiensthöchstgrenze für Minijobs. Aber wie viel darfst du jetzt eigentlich verdienen? Und was hat sich sonst noch geändert? Wir haben alle wichtigen Infos für dich aufbereitet und sagen dir, worauf du steuerlich achten musst. Los geht’s!

520-Euro-Job – Entgelterhöhung durch Anstieg des Mindestlohns

Früher hieß es in der Umgangssprache noch 450-Euro-Job, wenn von geringfügigem Verdienst die Rede war. Aber seit dem 1. Oktober 2022 wurde die Verdienstgrenze aufgrund des Anstiegs des Mindestlohns auf € 12,00 auf insgesamt 520 Euro brutto angehoben. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer weiterhin zumindest 43,33 Stunden pro Monat arbeiten dürfen, also ungefähr 10 Stunden pro Woche. Aber Vorsicht, wenn Arbeitgeber das Gehalt nicht aufstocken und weiterhin maximal 450 Euro zahlen möchten, dürfen ihre Angestellten dafür nicht mehr als 37,5 Stunden monatlich arbeiten.

Darf ich mehr als € 520,00 pro Monat verdienen?

Jein. Die Jahresverdienstgrenze von € 6.240,00 darf nicht überschritten werden. Es ist jedoch gestattet, gelegentlich und unvorhersehbar pro Monat mehr als den Betrag von € 520,00 zu verdienen, allerdings nur in maximal zwei Monaten pro Jahr und auch dann jeweils höchstens € 1.040,00. Sollten höhere oder längere Überziehungen stattfinden, handelt es sich nicht mehr um einen Minijob, sondern um einen sogenannten Midijob, der voll steuer- und sozialversicherungspflichtig ist.

Bestandschutz:             
Hattet ihr bereits einen sogenannten Midijob, also überschritt euer Verdienst schon vor dem 01. Oktober 2022 die € 450,00 der Höchstverdienstgrenze, bleibt ihr bis zum höchstens 31. Dezember 2023 sozialversicherungspflichtig. Dadurch bleibt selbstverständlich auch euer Schutz in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erhalten.

Und wie läuft das beim Minijob mit der Rente und der Steuererklärung?

Auch hier gibt es klare Regelungen. Die Rentenversicherungspflicht für geringfügige Beschäftigungen bleibt bestehen, aber der Arbeitgeber zahlt 15 % in die Rentenversicherung ein und der Arbeitnehmer entrichtet 3,6 %. Wenn du die vollen € 520,00 verdienst, würden davon € 18,72 auf die Rentenversicherung entfallen. Eine Steuererklärung musst du nicht abgeben, solange du dich an die Bedingungen hältst und die Jahresverdienstgrenze von € 6.240,00 nicht überschreitest. Es muss sich dabei jedoch wirklich um den klassischen Minijob handeln, bei dem der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer von 2 % abführt. Anderenfalls kann es durchaus zur Abgabepflicht der Steuererklärung führen.

Also, im Wesentlichen hat sich durch den Anstieg des Mindestlohns beim Minijob nicht viel verändert. Wenn du dennoch unsicher bist oder Fragen zum Thema hast, melde dich gerne bei uns und vereinbare deinen persönlichen Beratungstermin.