Welche Formen der Personengesellschaft gibt es in Deutschland
Wie schon im letzten Blogbeitrag erwähnt, ist es wichtig, dass du dich bei der Gründung eines Unternehmens beraten lässt. Es macht – je nach Branche – einen Unterschied, in welcher unternehmerischen Form du auftrittst.
Daher möchten wir in diesem Blog noch auf drei weitere Gesellschaftsformen eingehen, die es gibt und auch auf Abgrenzung und Besonderheiten dieser Gesellschaftsformen hinweisen.
Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist eine super Möglichkeit für zwei oder mehrere Leute, die ein gemeinsames Ziel haben, wie zum Beispiel einen wirtschaftlichen, karitativen, religiösen oder ideellen Zweck zu verfolgen.
Du kannst eine GbR gründen, wenn du dich an ein paar Voraussetzungen hältst:
- Ihr müsst mindestens zu zweit sein, um eine GbR gründen zu können.
- Es kann auch eine natürliche Person mit einer juristischen Person oder zwei juristische Personen sein.
Das kann zum Beispiel ein Kegelclub sein, der einen Ausflug plant, zwei Vereine, die gemeinsam ein Fest veranstalten oder einfach zwei Freunde, die ein gemeinsames Projekt umsetzen wollen.
Das Beste an der GbR ist, dass es bei ihr hauptsächlich um das Erreichen eines gemeinsamen Ziels geht und nicht um den Profit. Außerdem ist die GbR nicht darauf ausgerichtet, ein Handelsgewerbe zu betreiben.
Die offene Handelsgesellschaft (OHG)
Die Weiterführung zur GbR ist die im Handelsgesetzbuch eingetragene OHG. Im Gegensatz zur GbR muss diese im HGB eingetragen werden und hat eine ganz klare Gewinnerzielungsabsicht.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine OHG gründen zu können:
- Der Zusammenschluss besteht aus mindestens zwei natürlichen Personen.
- Der Zusammenschluss besteht aus einer natürlichen Person und einer juristischen Person.
- Der Zusammenschluss besteht aus zwei juristischen Personen.
Der große Unterschied zwischen GbR und OHG ist das dispositive Recht, das für die OHG gilt.
Dispositives Recht bedeutet: in geschlossenen Verträgen können die Inhalte in Absprache selbst festgelegt werden. Sollten keine Vertragsinhalte definiert sein, greift automatisch das Handelsgesetzbuch (HGB).
Was bedeutet das in der Praxis?
Du machst Gewinn mit deiner OHG und hast die Art und Höhe der Ausschüttung nicht vertraglich geregelt? Für dich gilt § 121 des Handelsgesetzbuchs.
Hier ist festgelegt, dass jeder Gesellschafter vom Gewinn der OHG vorab einen Betrag von 4% auf seinen Kapitalanteil gutgeschrieben bekommt und der Rest nach Köpfen aufgeteilt wird. Die Gewinnverteilung könnte aber auch im Gesellschaftsvertrag der OHG abweichend von der Gesetzesvorgabe geregelt werden.
Du machst Verlust mit deiner OHG? Auch hier gilt, wenn du nichts anderweitiges im Gesellschaftsvertrag definiert hast, gilt das HGB. Und hier ist festgelegt, dass der Verlust auf alle Gesellschafter aufgeteilt wird. Wenn du anders handeln möchtest, musst du das vorher vertraglich regeln.
Die Kommanditgesellschaft (KG)
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist ebenso eine Option. Sie ist gesetzlich im Handelsgesetzbuch vorgeschrieben und hat einen Kommanditisten als Teilhafter, der nur mit seiner Einlage haftet. Der Komplementär ist der Vollhafter und haftet als Privatperson mit seinem gesamten privaten Vermögen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Bei der Verteilung von Gewinnen und Verlusten erhält der Kommanditist seine Kapitaleinlage mit 4 % Zinsen und der Rest wird in angemessenem Verhältnis verteilt. Hierbei gibt es vertragliche Regelungen, die individuell gestaltet werden können.
Die KG ist eine tolle Wahl, wenn es um das Steuerrecht geht, besonders bei Gesellschaftsformen wie der GmbH & Co KG oder der UG & Co KG. Hierbei wird die Vollhaftung des Komplementärs gegen die Haftungsform der UG oder GmbH ausgetauscht, sodass nur mit dem Gesellschaftsvermögen gehaftet wird.
Wichtig ist, dass du dich von einem erfahrenen Steuerberater und/oder Gründungsberater beraten lässt, um langfristig von deinen Entscheidungen profitieren zu können. Denn letztendlich ist es dein Unternehmen und du möchtest erfolgreich sein!
Übrigens:
Wir beraten dich auch gerne ortsunabhängig, via Videocall oder in einem unserer Kanzleistandorte in Düsseldorf oder Duisburg.