Die energetische Sanierung und ihre Förderung
Weg von Altbekanntem!
Die meisten kennen bestimmt die altbekannten Handwerkerleistungen, die man im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung in Höhe von 20 % der Lohn- und Dienstleistungskosten absetzen kann. Voraussetzung dafür ist, dass man eine ordnungsgemäße Handwerkerrechnung hat, dass es eine Leistung für die selbst genutzte Immobilie ist und dass man den Betrag auf jeden Fall überwiesen hat. In Abgrenzung dazu gibt es aber jetzt auch noch die sogenannte energetische Sanierung.
Für wen ist das?
Für Privatpersonen, also für die selbst genutzte Immobilie. Diese muss mindestens zehn Jahre alt sein. Es reicht auch aus, wenn es eine Wohnung innerhalb einer Immobilie ist, die seit mindestens zehn Jahren existiert.
Was wird gefördert?
Für bestimmte Sanierungsarbeiten gibt es Förderungen vom Staat, z.B. für Dämmung, Heizungswechsel oder Optimierung. Das spart Energie und ist besonders jetzt wichtig. Es gibt da unterschiedliche Möglichkeiten, vor allem aber technische Möglichkeiten, das zu realisieren. Pellets, Heizungen, Wärmepumpen, Luftwärmepumpen, was es nicht alles gibt. Lasst euch am besten von einem Fachunternehmen beraten.
Papier ist geduldig!
Und da sind wir auch schon beim nächsten Punkt. Die Ausführung der Arbeiten muss durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden, in der Regel ein Meisterbetrieb des Handwerks. Wenn dieses fertig ist, muss dann auch entsprechend eine Bescheinigung von diesem Handwerksunternehmen ausgestellt werden, quasi eine Bescheinigung über die Durchführung der Leistungen. Auch dafür gibt es spezielle Formulare. Der Handwerker eures Vertrauens wird euch da mit Sicherheit was zu sagen können.
Was kann man jetzt schon steuerlich absetzen?
Im Unterschied zu den haushaltsnahe Dienstleistungen ist es in diesem Falle so, dass man neben den Lohnkosten auch das Material, sprich die neue Heizung oder die neue Klimaanlage mit absetzen kann. Gefördert werden insgesamt 20 % von maximal 200.000 €, welche über einen Zeitraum von drei Jahren verteilt werden, was insgesamt dann zu einer Summe von 40.000 € als Steuerentlastung führt. Ich finde, das ist schon durchaus wert, darüber nachzudenken. Wichtig: Damit dies überhaupt geltend gemacht werden dann, ist darauf zu achten, dass weder zinsverbilligte Darlehen, in der Regel werden diese von der KfW zum Beispiel bewilligt, noch Zuschüsse erhalten werden. Wenn dies der Fall ist, schließt das eben die Förderung aus.
Und hier ist der Punkt, an dem man sich Gedanken drüber machen sollte, womit man besser fährt.
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