Baumann

GmbH oder UG – wer gründen will, muss eine klare Entscheidung treffen

Oft fragen uns Mandanten gefragt, welche Unterschiede es zwischen GmbH und UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt) außerhalb der gesetzlichen Faktoren gibt und was man beachten sollte. Also haben wir hier einmal zusammengefasst, was die beiden Gesellschaftsformen im Wesentlichen unterscheidet.

Was ist eine GmbH?

GmbH ist die Abkürzung für Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Zur Gründung einer GmbH wird ein Stammkapital von 25.000 € benötigt. Beim Notar kann auf Wunsch ein höheres Stammkapital/Haftungskapital
festgelegt werden.

Die Mindesteinlage kann wie folgt einbezahlt werden:

  1. Kompletteinzahlung von 25.000 €
    Um eine GmbH gründen zu können brauchst du Stammkapital. Vorgesehen ist eine Mindesteinlage von 25.000 €. Das Kapital musst du bar einzahlen oder überweisen. Wichtig ist, dass du deinen Beleg aufbewahrst. Nur so kannst du nachweisen, dass du die Haftungseinlage erbracht hast.
  2. Teileinzahlung bei Gründung
    Nicht jeder Gründungswillige hat 25.000 € auf der hohen Kante. Deshalb gibt es die Möglichkeit weniger bei Gründung einzuzahlen. Die Mindesteinzahlungssumme ist 12.500 €. Wichtig ist auch hier die Aufbewahrung des Belegs und die schnellstmögliche Einzahlung der weiteren 12.500 €.
  3. Übernahme der Büro- und Geschäftsausstattung
    Du kannst deine Büro- und Geschäftsaustattung in das Stammkapital übernehmen. Dazu musst du allerdings einen Gutachter beauftragen, der den Wert der eingebrachten Ausstattung bestätigt. Er muss den Nachweis erbringen, dass die Höhe des Stammkapitals erreicht wurde.
  4. Mix aus Bareinzahlung und dem Wert der Büro- und Geschäftsausstattung
    Du bezahlst einen Anteil bar ein und bringst deine bereits vorhandene Büro- und Geschäftsausstattung mit ein. Auch hier muss der Wert vom Gutachter bestätigt werden.

Was ist eine UG?

UG ist die Abkürzung für Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt. Zur Grundung einer UG benötigst du rein rechtlich ein Stammkapital von 1€. Das lässt das Gründerherz jubeln.

Aber Achtung!
Es wird aber empfohlen eine Mindestkapitaleinlage zwischen 2.500 € – 3.000 € einzulegen. Denn womit sollst du sonst wirtschaften?  Tust du das nicht, bist du mit dem Kauf des ersten Stiftes für dein Büro überschuldet. Der Vorteil nur 1 € einzahlen zu müssen schrumpft damit ganz schön.
Die UG ist bei uns immer noch ziemlich unbekannt und hat relativ viele Nachteile gegenüber der GmbH.

Diese Nachteile hat die UG

  • Von jedem Jahresüberschuss ist ¼ in die gesetzliche Rücklage einzuzahlen.
    Dies ist ein Muss und zwar so lange, bis die UG in eine GmbH umgewandelt wird. Das macht sie attraktiv zum Einstieg, auf Dauer sollte sie jedoch nicht ausgelegt sein.
  • Die UG ist bei uns noch immer relativ unbekannt.
    Daher sind Banken und Lieferanten eher vorsichtig bei der Vergabe von Krediten und Zahlungsmodalitäten. Zumal es so aussehen kann, als wäre man nicht zu 100% überzeugt von seinem Unternehmen.

Du siehst, die Entscheidung kann weitreichende Folgen haben und was auf den ersten Blick einfach und günstig aussieht, kann dich teuer zu stehen kommen.

Wir empfehlen daher, dich gründlich beraten zu lassen, welche Rechtsform für dein geplantes Unternehmen passend ist. Wir nehmen uns gerne deinen spezifischen Fall vor und finden heraus, was für dich am besten ist!

Wenn du hierzu Fragen hast, nimm gerne Kontakt zu uns auf.

Wenn du uns erstmal unverbindlich kennenlernen möchtest, nutze doch einfach unser Erstgespräch.